Wir sorgen als erstes dafür, dass wir die Situation richtig einschätzen können und den Sachverhalt korrekt erfassen. Das hilft, um sehr früh Motivationen nachvollziehbar zu machen und Hintergründe angemessen zu kommunizieren.
„Strafrecht ist nicht gleich Strafrecht. Wir beraten auch in Fällen des Verkehrsstrafrechts, wie bei Fahrerflucht, oder im strafrechtlich relevanten Insolvenzfall, wenn zum Beispiel eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Außerdem vertreten wir die Interessen der Opfer von Straftaten, wo es oft um die Regelung von Schadenersatzansprüchen geht – eine komplexe Angelegenheit.“
In Deutschland ist Fahrerflucht eines der Vergehen, das mit am stärksten kriminalisiert wird. Es passiert aber gar nicht so selten, dass man jemanden anfährt und in Panik weiter fährt. Gleichwohl wird man trotzdem als Unfallfahrer identifiziert. Das ist erstmal ein Schock für viele. Was tun? Generell sollte man ohne anwaltlichen Beistand keine Auskunft zum Tatgeschehen geben. Das erfolgt erst nach Akteneinsicht durch den Anwalt. Das schützt Sie als Beschuldigter und gibt Ihrem Anwalt die Möglichkeit, die Sachlage zu beurteilen.
Oft ist in Fällen der Fahrerflucht die Beweislage nicht eindeutig, oder der Fahrer hat sogar gar nicht gemerkt, dass er ein anderes Fahrzeug beschädigt hat. Umso wichtiger ist es, sich vom Strafverteidiger vertreten zu lassen, damit sicher gestellt ist, dass die Beweisaufnahme objektiv ist. Erst danach geht es darum, eine Verhandlungsstrategie zu besprechen.
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