Deshalb ist es so wichtig, sich bereits zu Lebzeiten fundiert beraten zu lassen – auch, wenn sich die persönliche oder unternehmerische Lage immer wieder ändert. Spätestens im Erbfall sollten Sie frühestmöglich Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens, am besten einem Fachanwalt für Erbrecht, suchen. So verhindern Sie Eskalation und einen Erbstreit, der Sie emotional und finanziell teuer zu stehen kommt.
„Als Fachanwältin für Erbrecht suche ich in jedem Fall nach dem besten Ergebnis für die Mandanten. Ich nehme Ihre Emotionen ernst, führe Sie jedoch auch wieder zurück auf den Pfad der Fakten und was rechtlich für Sie möglich ist. Meistens geht es um die Auseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft oder um Streit über den Pflichtteil.“
Die Gestaltung von Krankheits- und Unfallfolgen in Form von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören auch zum Erbrecht. Denn darin regeln Sie, wie damit umgegangen werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Vorsicht vor Mustern aus dem Internet, das ist ein guter Einstieg, aber Sie brauchen für Ihren individuellen Fall immer anwaltliche Beratung, um passende Regelungen zu finden.
Die vorweggenommene Erbfolge wird in Publikationen besonders herausgestellt, ist aber häufig nicht zu Ende gedacht.
In Zeitungen liest man zum Beispiel häufig, man solle sein Haus vor dem Tod auf eines der Kinder übertragen, um Erbschaftsteuer zu sparen. Oder damit das Vermögen später nicht an den Sozialhilfeträger fällt.
Das ist aber zu kurz gedacht – sei es, dass sich die finanziellen Ressourcen ändern, oder die familiäre Situation verändert sich. Dann ist die vorweggenommene Erbfolge möglicherweise doch keine so gute Lösung. Deshalb ist es wichtig und richtig, sich in diesen Fällen von einer erfahrenen Anwältin beraten zu lassen.
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