Handelt es sich wirklich um einen Gewährleistungsfall, muss der Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt kommen und sich zum vorliegenden Mangel äußern. Da ist es gut, wenn die Anwältin schon zur Stelle ist. Denn keiner gibt direkt zu „Ich war’s.“
Genauso kann es passieren, dass ein Bauher eine Handwerkerrechnung nicht bezahlen will, obwohl nicht klar ist, ob er dazu berechtigt ist. Auch das kann nur mit anwaltlicher Beratung geklärt werden. Denn gerade ein mittelständischer Handwerksbetrieb kann es sich nicht leisten, Zahlungsausfälle zu verkraften und braucht schnelles Eingreifen eines rechtlichen Profis, um den Fall zu klären.
„Ich bin auf dem Bau groß geworden und konnte so von Anfang an die fachliche wie auch die praktische Seite dieses Fachbereichs kennenlernen. Gerade auf dem Bau gibt es viele Spannungsfeler, daher ist es hier besonders wichtig, lösungsorientiert und pragmatisch zu agieren. Als ausgebildete Mediatorin verfüge ich zudem über besondere Kompetenzen der Streitschlichtung.“
Im Bauwesen gibt es viele Bereiche, aus denen sich juristische Beratungsfälle ergeben. Ein großes Thema ist zur Zeit das neue Bauvertragsrecht, das 2018 in Kraft treten soll. Hier geht es darum, dass der Handwerker auf die geänderte Gesetzeslage und die damit einhergehenden Änderungen vorbereitet werden muss.
Denn Aufklärung verhindert Rechtsstreitigkeiten. Gerne bietet unsere Fachanwälting für Bau- und Architektenrecht, Ulrike Nett, Inhouse-Schulungen zu diesem Thema an.
Weitere Themen für Bauunternehmer und Handwerker sind zum Beispiel:
Vertragsgestaltung oder Ausschreibungen, Durchführung der Bauleistung mit Subunternehmern, Abnahme und Teilabnahme, Schlussrechnung.
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