Wer also mit seinem Auto dort fährt und einen Unfall baut, kann seine Haftpflichtversicherung aktivieren, was bei einer Rennstrecke nicht der Fall wäre. Die Auseinandersetzung mit der Versicherung über Schuld und Unschuld regeln wir.
Denn wir arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, die auf den Plan gerufen werden, wenn ein Unfall passiert ist: Polizeidienststelle, Abschleppunternehmen, Sachverständige.

„Bei Bußgeldverfahren geht es vor allem darum, ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Denn die Betroffenen brauchen schlichtweg meist ihre Fahrerlaubnis für das tägliche Leben und Arbeiten – gerade im ländlichen Raum. Kein einfacher Fall, aber mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl kann man viel erreichen.“
Ein gewerblicher Vertragshändler verkauft ein Auto und der Autokäufer stellt fest: Der PKW hat einen Mangel. Der Fall lässt sich einfach regeln, wenn man einen Anwalt beauftragt, sich der Sache anzunehmen. Denn er kann die rechtlich korrekte Aufforderung zur Nachbesserung zum Schadenersatz und zum Rücktritt vom Kaufvertrag direkt einleiten. Schwierig in diesem Fall sind der Zeitpunkt des Eintritts des Mangels sowie die Beweissituation.
Sie wollen mehr wissen? Schreiben Sie Andreas Kerschgens eine E-Mail.