Anwalt für Verkehrsrecht

Drei Kernbereiche betreuen wir kompetent und engagiert:
Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Gewährleistungsrecht.

Ein kompetenter Verkehrsanwalt begleitet Sie in vielen Situationen des täglichen Lebens. Wir sind Ansprechpartner bei Unfall, Bußgeldbescheid und beim Autokauf. Bei Unfällen, bei Bußgeldbescheiden und auch bei der Gewährleistung ist zügiges Handeln gefragt, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren. Wenn Sie noch einen erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht suchen, haben Sie ihn jetzt gefunden.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Andreas Kerschgens

„Bei Bußgeldverfahren geht es vor allem darum, ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Denn die Betroffenen brauchen schlichtweg meist ihre Fahrerlaubnis für das tägliche Leben und Arbeiten – gerade im ländlichen Raum. Kein einfacher Fall, aber mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl kann man viel erreichen.“

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Wir begleiten Sie in den drei Kernbereichen Schadensregulierung beim Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren und Gewährleistungsrecht kompetent und engagiert. Der verkehrsrechtliche Anwalt ist querschnittsartig in den verschiedensten Rechtsgebieten gefordert. Bei Verkehrsunfällen und im Gewährleistungsrecht bestehen vor allem Bezüge zum Zivilrecht, im Bußgeldverfahren geht es um Bescheide, die von einer Behörde erlassen worden sind.

Unfallrecht Verkehrsrecht AdenauDas Verkehrsrecht weist außerdem strafrechtliche Bezüge auf. Jeder einzelne Teilbereich hat Besonderheiten. In Verkehrsunfallsachen stehen die Schadensregulierung unter Beteiligung von Haftpflichtversicherern sowie mögliche weitergehende Schadensersatzansprüche im Fokus. Im Bußgeldverfahren ist vor allem das Fahrverbot von praktischer Bedeutung. Im Gewährleistungsrecht beim Autokauf entstehen besonders häufig im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf unter Privaten komplexe Rechtsfragen. Das Verkehrsrecht berührt weite Bereiche des Alltags. Mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie manchem Alltagsärger entspannter begegnen.

Verkehrsunfallsachen: Kennen Sie den Nürburgring?

Wir kennen ihn. Wir sitzen direkt in nächster Nähe, mitten in Adenau. Deshalb wissen wir, dass auf dieser berühmten Straße nicht nur viel Verkehr herrscht. Es passieren auch viele Unfälle, nicht selten mit im Ausland versicherten Fahrzeugen. Hätten Sie es gewusst: Der Nürburgring ist keine Rennstrecke, sondern eine öffentliche, mautpflichtige Landstraße. Wenn Sie mit Ihrem Auto dort fahren und einen Unfall haben, können Sie Ihre Haftpflichtversicherung einschalten. Das könnten Sie nicht, wenn es sich um eine Rennstrecke handeln würde.

Wenn es dann um die Auseinandersetzung darüber geht, wer Schuld an dem Unfall ist, sind wir an Ihrer Seite. Wir wissen genau, was zu tun ist und welche Beteiligten eine Rolle spielen können. Angefangen von der Polizeidienststelle, über das Abschleppunternehmen, Sachverständige, gegnerische sowie die eigene Haftpflichtversicherung, und Unfallgegner. Vielleicht empfehlen wir Ihnen auch, einen Arzt aufzusuchen. Das kann wichtig werden, wenn es später um Schmerzensgeldansprüche geht.

Im Verkehrsrecht sind die Gegner oft die Versicherungen

Dieser erste Eindruck zu einer Verkehrsunfallsache auf dem Nürburgring macht deutlich, dass man es bei Unfällen im Verkehr mit vielen Beteiligten zu tun bekommt. Ebenso vielseitig können die Ansprüche sein, die gegen einen Unfallgegner geltend zu machen sind. Dabei geht es in der Regel nicht um den Unfallgegner direkt, sondern um seine Haftpflichtversicherung. Dort können exzellente Juristen sitzen, die sich im Verkehrsrecht bestens auskennen. Es ist auch diese juristische Kompetenz auf der Seite des Unfallgegners, die es empfehlenswert macht, einen erfahrenen Verkehrsanwalt in jede Verkehrsunfallsache einzuschalten.

Gegnerische Haftpflichtversicherungen sind schnell dabei, Ansprüche zurückzuweisen, selbst, wenn diese berechtigt sind. Außerdem weiß Ihr Anwalt in Verkehrssachen, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Wie sieht es etwa aus mit Verdienstausfall, mit den Kosten für einen Mietwagen oder mit einer Haushaltsführungshilfe? Auch die Fragen der Schadensbewertung können komplex sein. Verstehen Sie uns als Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Unfallfolgen. Wir wissen, worauf es dabei ankommt.

Lassen Sie sich beraten und von einem erfahrenen Verkehrsanwalt vertreten, wenn es um Schmerzensgeldansprüche nach Personenschaden geht. Hier ist zunächst die Hürde zu nehmen, den Anspruch zu beziffern. Zugrunde gelegt werden verschiedene Entscheidungen der Oberlandesgerichte, aber jeder Fall liegt etwas anders. Ihr Anwalt in Verkehrssachen unterstützt Sie dabei, einen für Ihre individuelle Verletzung angemessenen Schadensersatzanspruch zu bestimmen und diesen gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht

Unser Verkehrsanwalt Andreas Kerschgens sieht es so: „Bei Bußgeldverfahren geht es vor allem darum, ein Fahrverbot aufheben zu lassen. Denn die Betroffenen brauchen ihre Fahrerlaubnis für das tägliche Leben und Arbeiten – gerade im ländlichen Raum. Keine einfache Sache, aber mit entsprechender Erfahrung und angemessenem Fingerspitzengefühl kann man viel erreichen.“

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, schätzungsweise über 50 %. Hier geht es um Messfehler, um Eichfehler, um Formalien – nehmen Sie nicht jeden Bescheid als gegeben hin. Lassen Sie Bußgeldbescheide grundsätzlich vom Verkehrsanwalt prüfen. Insbesondere, wenn diese mit Punkten bedroht werden oder es um ein Fahrverbot geht. Denken Sie daran, dass sich Punkte in Flensburg summieren. Viele Mandanten sind überrascht, wie schnell doch die Aufforderung zur einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Bewertung der grundsätzlichen Fahreignung kommen kann. Ist es erst einmal so weit, kann die Situation komplex und teuer werden.

Wir begleiten Sie auch durch eine MPU, aber besser ist es, wenn es erst gar nicht dazu kommt. Viele Entscheidungen im Bußgeldverfahren sind Ermessensentscheidungen. Hier gibt es Spielräume, die die Behörde nutzen kann, wenn sie die richtigen Argumente an die Hand bekommt. Ihr Anwalt im Verkehrsrecht wird argumentativ darauf hinwirken, dass zu Ihren Gunsten entschieden werden kann.

Wir beraten Sie gern hier in Adenau zu Ihrem Bußgeldverfahren. Kommen Sie unverzüglich mit einem Bescheid im Verkehrsrecht zu uns, denn die Rechtsmittelfristen sind im Bußgeldverfahren kurz. Der Verkehrsanwalt weiß, was zu tun ist.

Gewährleistungsrecht und arglistige Täuschung:
Wenn der Autokauf Nebenwirkungen hat

Ein Autokauf mit Nebenwirkungen? Auch diese Thematik gehört zum Verkehrsrecht. Besonders beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten droht das Risiko, ein mangelhaftes Fahrzeug zu erwerben, ohne dass der Verkäufer dafür einstehen muss.

Gewährleistung bedeutet beim Autokauf, dass der Verkäufer dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug schuldet. Kommen nach dem Kauf in einem bestimmten Zeitraum Mängel zutage, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er haftet auch dafür, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag festgehaltene Eigenschaften hat. Bei der Gewährleistung geht es in der Regel zunächst um das Recht auf Nachbesserung (Schadensbehebung), in einem weiteren Schritt um Schadensersatz und einen Rücktritt vom Vertrag.

Autohändler können den Gewährleistungsanspruch und damit ihre Haftung auch beim Gebrauchtwagenkauf nicht ausschließen. Sie können lediglich die Gewährleistungsfrist von der Frist für Neuwagen von 2 Jahren beim Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzen. Anders sieht es beim privaten Verkäufer aus: Er kann die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vertraglich ausschließen. Das bedeutet, dass bei Gewährleistungsausschluss der private Verkäufer nur für arglistig verschwiegene Mängel haftet.

Wenden Sie sich bei Sachmängeln beim Autokauf grundsätzlich an Ihren Verkehrsanwalt. Selbst in den vermeintlich unproblematischen Fällen mit einer Händler-Gewährleistung empfiehlt sich eine bestimmte Vorgehensweise bei der Geltendmachung von Mängeln. Ihr Anwalt wird Ihre Interessen hier kompetent vertreten und auch im Auge behalten, dass es zügig zur Beseitigung von Mängeln kommt, wenn Nachbesserung möglich ist. Sie wollen schließlich möglichst schnell über ein mangelfreies Fahrzeug verfügen. Außerdem steht Ihnen der Verkehrsanwalt zur Seite, wenn über die Abgrenzung von Mängeln und Verschleiß Auseinandersetzungen entstehen. In manchen Fällen können nur Sachverständige klären, womit man es konkret im Einzelfall zu tun hat.

Warum nicht auch zum Anwalt, bevor Sie mit einem Privaten einen Gebrauchtwagenkauf aushandeln? Ihr Verkehrsanwalt wird dafür Sorge tragen, dass im Vertrag die Gewährleistung des privaten Verkäufers nicht ausgeschlossen wird. Lassen Sie im Zweifel einen Vertrag kurz anwaltlich prüfen. Es nutzt oft wenig, ein scheinbar besonders günstiges Angebot unter Privaten in Anspruch zu nehmen, um dann später mit den Kosten für aufwendige Reparaturen belastet zu werden. Hier lohnt der Weg zum Verkehrsanwalt auch vor Vertragsschluss.

Sie wollen mehr wissen? Schreiben Sie Andreas Kerschgens eine E-Mail.

Sie haben Fragen?
Wir beantworten sie Ihnen gern.

Anna-Katharina Thelen

Ansprechpartnerin für Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung

Tel.: +49 (0) 26 91 - 9 32 83
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Stefanie Dahlke

Ansprechpartnerin für die Rechtsvertretung

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