Familienrecht

Die meisten Familienrechtsfälle drehen sich um Unterhalt und Kinder.
Da ist viel Feingefühl von anwaltlicher Seite gefragt.
Wenn man sich entschlossen hat, sich zu trennen, kann man viele einvernehmliche Regelungen treffen, die die Kosten und den emotionalen Ärger rund um eine Scheidung senken. Darauf zielt auch unsere Beratung ab, zum Beispiel, indem wir während der Trennungszeit Scheidungsfolgenvereinbarungen treffen..

Ein besonders sensibles Thema bei einer Trennung oder Scheidung sind die gemeinsamen Kinder. Sie sind nicht Verursacher des Streitfalls, müssen aber die Konsequenzen mit tragen. Deshalb sollte das Kindeswohl immer im Blick behalten werden, denn ein Kind braucht beide Elternteile für eine gesunde Entwicklung.

Oft gibt es wegen neuer Partner zusätzlich Streitigkeiten – auch da ist es am besten, einen neutralen Anwalt hinzuzuiehen, damit faire Regelungen für alle getroffen werden können.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht:
Rechtsanwältin Sandra Karduck

„In den meisten Fällen gelingt es mir, schnell Vertrauen zu den Mandanten aufzubauen, damit Sie mir Ihre Sorgen und Wünsche offenbaren können. Es gibt viele Möglichkeiten im Rahmen des Rechts, und ich versuche meist, eine pragmatisch-lebensnahe Lösung für Sie zu finden. Deshalb sind viele Mandanten über Jahre meiner Beratung treu geblieben.“

Lebenslauf Sandra Karduck als PDF  |  E-Mail senden

So kommen Sie zu einer einvernehmlichen Scheidung

Auch wenn Sie sich das gerade möglicherweise nicht vorstellen können – Sie können sich auch in einer Scheidung noch miteinander unterhalten und einigen. Denn das lohnt sich: Mit der einvernehmlichen Scheidung braucht mindestens eine der beteiligten Parteien einen Anwalt, der Ihren Scheidungsantrag stellt. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie durch eine notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag schon die güterrechtlichen Belange gemeinschaftlich geregelt haben.

Weiterlesen

Im Scheidungstermin ist dann nur noch über den Scheidungsausspruch selbst und über den Versorgungsausgleich, der vom Gesetz her durchgeführt wird, zu entscheiden. Schneller und einfacher können Sie nicht geschieden werden.

Gern unterstützen wir Sie im Vorfeld einer einvernehmlichen Scheidung, wenn es um die gemeinsamen Regelungen geht.

Sie wollen mehr wissen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Hier können Sie sich ein Formular zur Prozesskostenbeihilfe herunterladen.

Sie haben Fragen?
Wir beantworten sie Ihnen gern.

Anna-Katharina Thelen

Ansprechpartnerin für Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung

Tel.: +49 (0) 26 91 - 9 32 83
E-Mail senden

Stefanie Dahlke

Ansprechpartnerin für die Rechtsvertretung

Tel.: +49 (0) 26 91 - 9 32 83
E-Mail senden